Aufgeben ist KEINE Option

Eine Hiobsbotschaft jagt die nächste. Viele fragen sich, wie gehts jetzt weiter. Was macht Johanna, wie gehts ihr – jetzt wo wir auch den schriftlichen Ablehnungsbescheid der Krankenkasse erhalten haben, dass sie die biologische Infusionstherapie nicht bezahlen.

Eine Reha spart Geld – das der Krankenkasse

Wir haben umgehend Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Weil die Krankenkasse durch die Prüfung der Behandlungsmethode jetzt aber ein schriftliches Gutachten des MDK vorliegen hat, nutzte sie gleich noch die Möglichkeit, dieses weiter zu verwenden. Einige Tage nach dem Ablehnungsbescheid, teilte die Krankenkasse mit, Johanna „anzuhören“. Was heißt das? Nun, bevor die Krankenkasse einen Versicherten auffordert, eine Reha zu beantragen, können sie den Versicherten anhören, was der davon hält. Nicht das dies die Entscheidung der KK wirklich beeinflussen würde, aber damit ist die Form gewahrt. Denn nach der „Anhörung“, folgt die Aufforderung innerhalb von 10 Wochen einen Rehaantrag zu stellen. Und umso schneller, desto besser (für die KK). Es geht um die Erwerbsfähigkeit und wer ist dabei mit im Spiel? Genau, die gesetzliche Rentenversicherung.

Oder lieber gleich in Rente

Grundsätzlich begrüße ich es ja, eine Reha zu machen, um seine Erwerbsfähigkeit zu erhalten bzw. wieder herzustellen, aber hier hat es einen sehr faden Beigeschmack. Denn, wenn der Antrag auf Reha durch die gesetzliche Rentenversicherung bestätigt wird – und in der Regel tun sie das, dann muss die Krankenkasse kein Krankengeld mehr zahlen. Dann gibt es Übergangsgeld und das ist deutlich niedriger als das Krankentagegeld. Und für den Fall, dass keine Reha stattfindet, gilt der Antrag gleichzeitig als Antrag auf Erwerbsminderungsrente, die wiederum auch deutlich niedriger als das Krankentagegeld ist.

Es ist absurd. Eine Rehabilitation – also eine Nachsorge NACH einer überwundenen Krankheit – macht Sinn. Aber stand heute, haben wir einen Brustkrebstumor, der (leider) weiter wächst, das heißt die primäre Erkrankung wurde beziehungsweise wird (schulmedizinisch) aktuell nicht behandelt, weil die KK die Übernahme der Kosten ablehnt.

Mit Justitia gegen das System – eine Option?

Ich habe heute das erste Mal in meinem Leben geprüft, ob meine Rechtsschutzversicherung auch für Johanna gilt und auch für Sozialgerichte. Dem ist so. Noch nie habe ich die Konfrontation vor Gericht gesucht, aber in dieser Sache, wäre ich bereit, bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen. Fassen wir zusammen. Durch eine selbstbezahlte Laboruntersuchung haben wir die Werte TKTL1 und APO10 bestimmen lassen. Nachweislich ist der TKTL1-Parameter hoch und der Tumor damit resistent gegen Chemo- und Bestrahlungstherapie. Dennoch findet sich in der S3-Leitlinie zur Behandlung des Triple Negativen Mammakarzinoms genau die gegenteilige Empfehlung – natürlich evidenzbasiert.

Schon einmal hat das Bundesverfassungsgericht in dem sog. Nikolaus-Urteil entschieden, dass die KK eine alternative Behandlungsmethode bezahlen muss. Voraussetzung dafür ist, das der Patient an einer regelmäßig, tödlich endenden Krankheit leidet. Zweitens gibt es keine schulmedizinische Behandlungsmethode und drittens muss eine auch nur entfernte Chance bestehen, dass die alternative Heilbehandlung zur Gesundung führt. Aus meiner Sicht sind alle Faktoren gegeben, aber es wird ein Urteil wie das Nikolausurteil für Krebs niemals geben – es hätte Präzidenzwirkung. Für die KK und die Schulmedizin wäre das verherrend.

Gute Nachrichten vom Ultraschall

In der letzten Woche hat Johanna via Ultraschall Leber, Galle und Nieren untersuchen lassen. Alle Organe sind unauffällig – für sich ein positives Ergebnis. Nächste Woche steht ein CT in der SANA-Klinik an. Dann werden wir wissen, ob der Tumor metastasiert hat.

Chemie ist spannend und heilend?

Aber was machen wir aktuell? Nun, unsere neuen (chemischen, aber natürlichen) Freunde heißen DMSO, MMS, Ascorbinsäure und noch andere. Dimethylsulfoxid (DMSO) ist ein Super-Taxi um Wirkstoffe in das Gewebe und die Zellen zu bekommen. Gleichzeitig ist es (wenn auch ein schwaches) Antioxidans. MMS ist im Grunde Chlordioxid und eigentlich zur Trinkwasserdesinfektion gedacht, hat aber auch gute therapeutische Wirkungen. In dem Natriumchlorit mit Salzsäure aktiviert wird, entsteht Chlordioxid. Wenn das Chlordioxid in Wasser gebunden wird, ist für es für gesunde Zellen unschädlich, während kranke Zellen (aufgrund des PH-Wertes) nicht so gut wegkommen. Hoch dosierte Ascorbinsäure (Vitamin C) kann ebenfalls als Oxidans wirken, wenn es infundiert wird. Wir lernen gerade, wie man eine Infusion anlegt – also vielmehr ich. Neben diesen körperlichen Anwendungen, haben wir Dank unserer Freunde auch einen guten psychologischen Berater mit NLP-Weiterbildung gefunden. Hier geht es um das effiziente Aufarbeiten von seelischen Belastungen. Diese Woche war die erste (erfolgreiche) Sitzung.

Wer Johanna aktuell erlebt, hat nicht den Eindruck, dass sie krank ist. Sie fühlt sich fit und sieht auch nicht krank aus. Viele frisch gepresste Säfte (wegen der wichtigen Enzyme), zuckerfreie und kohlenhydratarme Ernährung, Bewegung an der frischen Luft und die natürlichen Wirkstoffe helfen dabei. Ob die eigene „Ersatztherapie“ Wirkung zeigt, lässt sich aktuell nicht vorhersagen.

Nachdem ich mit der KK nochmals telefoniert habe, genehmigen sie endlich die 2stündige Haushaltshilfe. Und die letzte Mitteilung kam vom Landesamt für soziale Dienste. Es wird eine 60% Schwerbinderung für 3 Jahre festgestellt.

Na, wenn das mal keine guten Nachrichten sind.

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